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Sportbootführerschein-Binnen
Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein
nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen
für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für
Segelsurfbretter erteilt. Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen
der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine
von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-Binnen
mit Antriebsmaschine vor. Für das Befahren der Berliner
Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht. Die
Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen
besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ausreichende
Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden
Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den
Binnenschiffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und
technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen
Anwendung fähig ist. Schulungskurse bieten die Vereine
des DSV sowie die vom DSV anerkannten Segelschulen an. Über
ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil
unter Segeln verfügt, wer:
a) mindestens Kenntnisse hat, wie sie bei regelmäßigem
Segeln in
einer Saison unter fachkundiger Anleitung erworben werden
können, oder
b) Grundkenntnisse besitzt, wie sie beispielsweise in einem
einwöchigen Grundlehrgang und einem zweiwöchigen,
ganztägigen
Schulungskursus erworben werden können, oder
c) den Jüngstensegelschein des DSV besitzt und mindestens
eine
Saison regelmäßig gesegelt hat
Der Erwerb des amtl. Sportbootführerscheines-Binnen
mit Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus.
Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für
Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt.
Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission eines
Prüfungsausschusses des Deutschen Motoryachtverbandes
(DMYV) oder des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und
Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen.
Sportbootführerschein-See
Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr
als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-See vor.
Die prüfungsrelevanten Themen für den theoretischen
Prüfungsteil werden im Rahmen von Schulungskursen der Vereine
des DSV sowie der DSV anerkannten Segelschulen angeboten. Prüfungsvoraussetzung
ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen
Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen
Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine
erforderlich. Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See
wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses
für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und
des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten
der Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.
Sportküstenschifferschein
Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann
als Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in
den Küstengewässern erworben werden. Der Sportküstenschifferschein
gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu
12 Seemeilen Abstand von der Küste. Er wird als amtlicher
Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine)
und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten.
Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein
für das Segeln an der Küste. Gute Seemannschaft und
die erforderliche Navigation werden hier gefordert. Voraussetzung
für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See
und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen
Prüfung. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung
ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich
Voraussetzung. Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein
nehmen die Prüfungsausschüsse für den Sportküstenschifferschein
nach den Vorschriften der Sportseeschifferscheinverordnung und
den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein
ab.
Sportseeschifferschein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte,
sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein oder
den DSV-BK-Schein erwerben. Da es sich bei diesem Schein um
einen qualitativ hochwertigen Befähigungsnachweis handelt,
sind gegebenenfalls vorher mit dem Sportbootführerschein-See,
dem Sportküstenschifferschein oder gegebenenfalls dem DSV-BR-Schein
Erfahrungen zu sammeln. Küstengewässer im Sinne der
Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller
Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste
sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals,
der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des
Schwarzen Meeres. Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein
werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen
Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferscheinverordnung
abgenommen.
Sporthochseeschifferschein
Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt.
Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein
ist u.a. die astronomische Navigation. Bezüglich der Prüfungsmöglichkeiten
wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
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