Der Hafenmeister


Bootsführerscheine




 
Sportbootführerschein-Binnen
Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter erteilt. Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor. Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht. Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den Binnenschiffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Schulungskurse bieten die Vereine des DSV sowie die vom DSV anerkannten Segelschulen an. Über ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil unter Segeln verfügt, wer:
a) mindestens Kenntnisse hat, wie sie bei regelmäßigem Segeln in
einer Saison unter fachkundiger Anleitung erworben werden
können, oder
b) Grundkenntnisse besitzt, wie sie beispielsweise in einem
einwöchigen Grundlehrgang und einem zweiwöchigen, ganztägigen
Schulungskursus erworben werden können, oder
c) den Jüngstensegelschein des DSV besitzt und mindestens eine
Saison regelmäßig gesegelt hat

Der Erwerb des amtl. Sportbootführerscheines-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt. Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen.


Sportbootführerschein-See
Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-See vor. Die prüfungsrelevanten Themen für den theoretischen Prüfungsteil werden im Rahmen von Schulungskursen der Vereine des DSV sowie der DSV anerkannten Segelschulen angeboten. Prüfungsvoraussetzung ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich. Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.
Sportküstenschifferschein
Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann als Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben werden. Der Sportküstenschifferschein gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste. Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten. Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste. Gute Seemannschaft und die erforderliche Navigation werden hier gefordert. Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich Voraussetzung. Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein nehmen die Prüfungsausschüsse für den Sportküstenschifferschein nach den Vorschriften der Sportseeschifferscheinverordnung und den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein ab.
Sportseeschifferschein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein oder den DSV-BK-Schein erwerben. Da es sich bei diesem Schein um einen qualitativ hochwertigen Befähigungsnachweis handelt, sind gegebenenfalls vorher mit dem Sportbootführerschein-See, dem Sportküstenschifferschein oder gegebenenfalls dem DSV-BR-Schein Erfahrungen zu sammeln. Küstengewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferscheinverordnung abgenommen.
Sporthochseeschifferschein
Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt. Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation. Bezüglich der Prüfungsmöglichkeiten wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
Texte: Michael Unger © 2006







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